Sprache wählen:  Deutsch   Français  
ASSOSIATION SUISSE DES EXPERTS PHILATELIQUES
Streitigkeiten und Gerichtsstand

Streitigkeiten aus Prüfverträgen versucht der Vorstand des SBPV auf Verlangen der betroffenen Parteien zu schlichten.

Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei die Fälschungsbekämpfungs-Kommission des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine als Schiedsgericht anrufen.

Gerichtsstand für zivilrechtliche Ansprüche ist der Wohnsitz des Prüfers.


Diese Prüfordnung wurde von den Mitgliedern des SBPV am 30. April 2005 beschlossen. Sie ersetzt alle vorgängigen Prüfordnungen und wird sofort in Kraft gesetzt.