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Der Vergütungsanspruch des Prüfers Die Höhe der Vergütung einer Prüfung richtet sich nach der Gebührenliste des SBPV. Über besonders aufwändige Prüfungen und über die damit verbundenen Kosten hat der Prüfer den Auftraggeber im Voraus zu informieren. Für Säuberungsarbeiten am Prüfgegenstand (wie Befreiung von Falz- und Papierrückständen) steht dem Prüfer eine Entschädigung gemäss Aufwand zu. Der Prüfer kann vom Auftraggeber eine Vorauszahlung der Prüfrechnung verlangen und bis zu deren Begleichung die Prüfsendung zurückbehalten. |
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