Sprache wählen:  Deutsch   Français  
ASSOSIATION SUISSE DES EXPERTS PHILATELIQUES
Das Attest und das Kleinattest

Je nach Wert der Prüfobjekte erstellt der Prüfer ein Attest oder ein Kleinattest.

Attest und Kleinattest enthalten:
  • eine Beschreibung des Prüfobjektes mit Angabe von Land und Katalog-Nummer (in der Schweiz nach Zumstein Katalog)
  • eine Abbildung des Prüfobjektes
  • eine Stellungnahme bezüglich Echtheit und Originalität des Prüfobjektes (Marke, Abart, Trennung, Gummierung, Aufdruck, Entwertung und Unterlage)
  • eine Qualitätsbeschreibung in detaillierter Form
  • einen Hinweis auf allfällige Signaturen
  • Prüfdatum und Unterschrift des Prüfers.


Bei Attesten haftet der Prüfer nicht nur gegenüber dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber jedem Dritterwerber für die Dauer von zehn Jahren seit Ausstellung des Attestes.