Sprache wählen:  Deutsch   Français  
ASSOSIATION SUISSE DES EXPERTS PHILATELIQUES
Formen der Begutachtung

Die Mitglieder des SBPV bieten dem Auftraggeber die folgenden Möglichkeiten an:
  • Signierung der Prüfobjekte
  • Erstellung eines Befundes (Befundanzeige)
  • Erstellung eines Attestes oder Kleinattestes.


Der Auftraggeber kann dem Prüfer Vorschläge über die Form der Begutachtung unterbreiten.

Können sich Auftraggeber und Prüfer über die Form nicht einigen, kommt kein Vertrag zustande.

Bei Fehlen von Anweisungen des Auftraggebers entscheidet der Prüfer über die angemessene Form der Begutachtung.