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ASSOSIATION SUISSE DES EXPERTS PHILATELIQUES
Durchführung der Prüfung

Der Prüfer ist berechtigt, am Prüfgegenstand alle notwendigen und üblichen Untersuchungen vorzunehmen. Insbesondere ist er ermächtigt, lose Marken in destilliertes Wasser oder Reinbenzin etc. zu legen sowie Marken von der Unterlage zu entfernen.

Der Prüfer haftet nicht, für eine Schädigung des Prüfobjektes, die auf vorgängige Manipulationen am Prüfobjekt zurückgehen.