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ASSOSIATION SUISSE DES EXPERTS PHILATELIQUES
Die Pflichten des Prüfers

Der Prüfer verpflichtet sich:
  • die vorgelegten Prüfgegenstände im Rahmen der zumutbaren Sorgfalt und nach dem neuesten Stand der philatelistischen Kenntnisse auf Echtheit und Qualität zu untersuchen

  • eine Begutachtung gemäss den Richtlinien von Ziffer 12 der Prüfordnung zu erstellen

  • Fälschungen und grössere Verfälschungen als solche zu kennzeichnen und in angezeigten Fällen der Fälschungsbekämpfungs-Kommission des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine mitzuteilen

  • bei dringendem Verdacht einer strafbaren Handlung den Auftraggeber und die Fälschungsbekämpfungs-Kommission des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine zu informieren.